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Drucken 13-01-2021 | Pandemie

DEHOGA Bayern-Presseerklärung: Aktuelle Lage im bayerischen Gastgewerbe

Drei Viertel der Befragten sehen sich in ihrer Existenz gefährdet, ein knappes Viertel zieht konkret eine Betriebsaufgabe in Erwägung / Inselkammer: „Zugesicherte Hilfen müssen schnell und in vollem Umfang ankommen", „Wir brauchen einen Sonderfonds für Härtefälle" / Geppert: „Wir erwarten Planbarkeit und Verlässlichkeit politischer Entscheidungen", „Der EU-Beihilferahmen muss erweitert werden, um größere Betriebe und verbundene Unternehmen retten zu können"

(München, 11.01.2021) So viele, wie nie zuvor: Drei Viertel (74,3%) aller befragten Hoteliers und Gastronomen sehen laut einer aktuellen Umfrage ihren Betrieb durch die Corona-Krise in seiner Existenz gefährdet und ein knappes Viertel (24,0%) zieht trotz ausgesetzter Insolvenzantragspflicht bereits konkret eine Betriebsaufgabe in Erwägung – das ist das Ergebnis einer aktuellen Befragung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, an der 1.380 gastgewerbliche Unternehmer im gesamten Freistaat teilgenommen haben. „Wir versuchen nach wie vor mit aller Kraft die Pandemie zu überstehen und mit Zuversicht in das zweite Corona-Jahr zu schauen", beschreibt DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer die Situation, „angesichts der Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar nimmt allerdings in weiten Teilen des Gastgewerbes die Verzweiflung und auch die Existenzangst überhand."

„Der Lockdown kann nicht ewig ohne eine echte Perspektive verlängert werden", ergänzt DEHOGA Bayern Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert, „wir erwarten Planbarkeit und Verlässlichkeit politischer Entscheidungen." „Eindeutig zugesagte Hilfen müssen schnell und in vollem Umfang ankommen", mahnt Inselkammer, „Kürzungen politisch zugesagter Hilfen durch nachträgliche Änderungen sind völlig inakzeptabel. Hierdurch wird das Vertrauen in die politische Führung und deren Corona-Strategie zerstört."

Geppert verweist auf weiteren politischen Handlungsbedarf: „Größere Betriebe oder verbundene Unternehmen können beispielsweise aktuell nur einen Antrag bis zur beihilferechtlich zulässigen Höchstgrenze stellen. Das geht nicht. Der EU-Beihilferahmen muss ausgesetzt oder zumindest deutlich von einer auf 5 Millionen erhöht werden. Die in Zeiten wirtschaftlichen Wohlstandes gesetzten Obergrenzen können nicht Maßstab inmitten der schlimmsten Krise seit Ende des Zweiten Weltkrieges sein." „Zudem brauchen wir einen bayerischen Sonderfonds für Härtefälle, die unverschuldet in Not geraten sind und bislang durch jegliches Raster fallen", fügt Inselkammer hinzu, „denn ohne finanzielle Hilfen können Arbeitsplätze und Strukturen nicht erhalten werden."

Mit Blick auf das Ende des Lockdowns meint Inselkammer: „Das Gastgewerbe muss bei Lockerungen der jetzt nochmals verlängerten Maßnahmen von Anfang an dabei sein. Pandemiebekämpfung und ein offenes Gastgewerbe mit Hygienekonzepten stehen nicht im Widerspruch. Wir sind Teil der Lösung und nicht Teil des Problems." Geppert fügt hinzu: „Durchstarten kann das Gastgewerbe nur mit einem reduzierten Umsatzsteuersatz. Der muss entfristet werden und Getränke einschließen."

– Ende der Pressemitteilung –

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