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Drucken 27-04-2021 | Pandemie

Insolvenzwelle erwartet

Kerken, den 27. 04. 2021 - Weil die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ab 1. Mai endet und eine nochmalige Verlängerung nicht zu erwarten ist, herrscht aktuell Schockstarre bei Vielen, die sich betroffen fühlen. Angeraten ist auf jeden Fall ein beratendes Gespräch mit Anwalt und Steuerberater. Denn ob der Insolvenzantrag gestellt werden soll oder nicht hängt davon ab, ob zusätzliche Finanzmittel zuverlässig in Aussicht stehen, mit denen dringend zu befriedigende Verbindlichkeiten erfüllt werden können. Erscheint die kurzfristige Lage eher aussichtslos, dann ist ein Insolvenzantrag auf jeden Fall angeraten. 

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, vertritt die Ansicht, dass der Insolvenzantrag ja auch die Funktion hat Gläubiger zu schützen und der Schuldner dadurch Zeit gewinnen könne, sein Unternehmen besser oder neu aufzustellen.
(Redaktion gastronomie.de R.Willing)