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Drucken 13-11-2022 | Theken-Themen

Was kann Claude Monet dafür ?

Die Meldungen zu Vorkommnissen, über die man sich hinreichend Zeit des Nachdenkens nehmen sollte, werden von Woche zu Woche mehr. Und am Ende der Woche muss man intensiv nachdenken, mit welcher Meldung diese vergangene Katastrophenwoche eigentlich begonnen hat. 

Ich nehme mir die kriminelle Entgleisung der Klimaaktivisten "Letzte Generation" vor, weil ich befürchte, dass die Tat nicht angemessen verfolgt wird. 

Zur Schändung/Beschädigung eines Gemäldes des Französischen Impressionisten Claude Monet im Potsdamer Museum Barberini wartet Zeit-Online mit einem verharmlosenden Kommentar auf: 

"Kartoffelbrei als Gretchenfrage – die Klimaschutzbewegung steht vor einer Grundsatzentscheidung. Immer häufiger brechen ihre Proteste aus der Behaglichkeit gleichförmiger Demonstrationen aus". 

1. Die Deutsche Sprache, die den Vorteil hat genau das zu vermitteln, was man sagen will, verbindet mit Behaglichkeit eher das warme Wohnzimmer im Winter, als eine Strassen-Demo im Oktorber.

2. Kartoffelbrei gegen ein Ölgemälde hinterläßt in der Regel einen dauerhaften Schaden, weil die Feuchtigkeit auch in kleinste Haarrisse eindringt.  

3. Den Aktivisten wird hier quasi indirekt bestätigt, dass man zu drastischen (kriminellen) Taten schreiten muss, um etwas zu bewirken. 

Hier liegt ein grundsätzlicher Irrtum zum Wesen einer Demokratie nicht nur seitens der Aktivisten, sondern auch auf Seiten verharmlosender Medien vor.

Erstens ist eine Demo nie eine Behaglichkeit, zweitens bestätigt man indirekt die Beschädigung eines wertvollen Kulturgutes als Mittel, um aus dieser Behaglichkeit auszubrechen. Eine einfache Demo scheint nicht mehr das Mittel einer friedlichen demokratischen Demo zu sein. Dass damit noch weit kriminelleres Vorgehen der Protestaktion "Letzte Generation" geradezu provoziert wird, scheint dem Schreiberling nicht aufzufallen. 

Und ich frage mich außerdem: 

1. wie weit ist diese Bilderschändung entfernt von der Bücherverbrennung der Nazis 1933? Oder ist das zugrundeliegende Gedankengut partiell gleich?

2. Da es sich um einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden an einem wertvollen Kunstwerk handelt, welches als Kulturgut eingestuft ist, muss dies als Offizialdelikt staatsanwaltlich verfolgt und richterlich abgeurteilt werden. Da es sich bei den Tätern um meist mittellose junge Leute handelt, sind die Eltern in die Mithaftung zu nehmen. Diese sind ihren elterlichen Pflichten offensichtlich nicht hinreichend nachgekommen.

Kommentar unserer Redaktion Rainer Willing