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Drucken 25-01-2022 | Theken-Themen

Auf Kujat hören, ein Statement unseres Redakteurs

EX-General Harald Kujat


Harald Kujat gehört in ein Kompetenzteam zur Beratung unserer Regierung in der Aussen- und Sicherheitspolitik.

Warum?

Harald Kujat Jahrgang 1942 (geb. Wartheland), ist ein deutscher General a. D. der Luftwaffe. Er war von 2000 bis 2002 der 13. Generalinspekteur der Bundeswehr und von 2002 bis 2005 Vorsitzender des NATO-Militärausschusses.

Als ehemaliger Offizier der Bundeswehr von 1968 bis 1980 und in dieser Hochzeit des Kalten Krieges Zeitzeuge des Prager Frühling mit dem anschl. Einmarsch der Truppen des Warschauer Paktes (Herbst 1968) zur Niederschlagung des demokratischen Aufbegehrens der Bevölkerung in der damaligen Tschechoslowakischen Republik , weiß ich um die Bedeutung des Friedens als Voraussetzung freiheitlichen Lebens der Menschen. 

Harald Kujat wird zu Recht in diesen Zeiten nach seiner Einschätzung und seinem Urteil gefragt.

Ich kann der jungen Bundesregierung nur empfehlen, in Aussen und Sicherheitspolitischen Fragen Haral Kujat zu konsultieren. Gerade jetzt ist die Erfahrung und die tiefen Kenntnisse der Befindlichkeiten Russlands und der ehemaligen Sowjetrepubliken wichtig, wenn man ehrlich um Ausgleich und Frieden bemüht ist.

Derzeit wird von allen Seiten mit gezinkten Karten gespielt

Weder der NATO Generalsekretär, noch die USA können jetzt für Deutschland und EUROPA an dieser Mission zielführend mitwirken. Im Gegenteil. Wenn jetzt von Seiten Stoltenbergs, der USA und der Ukraine argumentiert wird, dass der Beitritt zur NATO wegen freier Bündniswahl allein Sache der Ukraine sei, so ist dies schlicht falsch. Aufgrund der NATO-Doktrin ist die NATO gezwungen in ihrer Gesamtheit jedem einzelnen NATO Mitglied militärisch beizustehen. Diese Selbstverpflichtung der Bestandsmitglieder der NATO ist völkerrechtlich nur von Wert, wenn der Neuaufnahme  beitrittsinteressierter Staaten von allen Bestandsmitgliedern zugestimmt wird. Im Fall der Ukraine verbietet sich eine Aufnahme schon allein deshalb, weil damit Hass und Unfrieden zwischen den ehemaligen Bruderstaaten Russland und Ukraine in die NATO hineingetragen würden und EUROPA damit in eine unberechenbare Lage versetzt würde. Von daher ist sowohl ein EU-Beitritt, wie ein NATO-Beitritt der Ukraine erst dann möglich, wenn die Gründe für Hass und Streit durch entsprechende Friedensverträge ausgeräumt sind. Dafür muss sich aber in erster Linie auch die Ukraine bewegen. 

Es darf und kann nicht sein, dass wir der Ukraine diese Verantwortung abnehmen, weil sich dadurch nichts zum Guten wendet. Die Ukraine soll Russland ein Angebot machen:

1. Der Streitregion in der überwiegend russisch gesprochen wird, also dem DONBAS und der KRIM soll ein völkerrechtlicher Status als militärfreie neutrale und selbständige Region zugesprochen werden (ähnlich der Schweiz);

2. Zwischen Russland und der Ukraine wird ein Friedens- und Kooperationsabkommen unter der Schirmherrschaft der UN abgeschlossen.
In diesem Abkommen verpflichtet sich die Ukraine zur Neutralität. Russland verpflichtet sich in respektabler Entfernung der gemeinsamen Grenzen, also auch zum DONBAS und der Krim, keine militärischen Stützpunkte zu errichten und zu betreiben. Die USA, NATO und EU erklären in einer Zusatzakte ihre aktive und förderliche Unterstützung zu diesem Friedensvertrag.

3. Im Rahmen dieses Friedensvertrages wird es der Ukraine freigestellt, jeglichen nichtmilitärischen internationalen Organisationen beizutreten. Also auch der EU beizutreten, sobald dafür die Voraussetzungen, wie Abschaffung des Oligarchensystems und der Korruption, erfüllt sind.

Damit wäre nicht nur die Kriegsgefahr gebannt, sondern auch die Basis für eine wirtschaftlich erfolgreiche Entwicklung dieser Region gelegt. Zum Wohl der dort lebenden Menschen und für ganz Europa.

Russland kann damit eine enge Kooperation mit der EU angeboten werden, die einen expansiven wirtschaftlichen Erfolg bis nach Asien ermöglicht.

(Redakteur Dipl.-Betrw. Rainer Willing)