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Drucken 14-02-2018 | Digitalisierung | Recht & Gesetz | Kassensysteme

Finanzverwaltungen der Bundesländer bereiten sich auf Kassen-Nachschauen vor.

Brockum im Februar 2018 - Kassen-Nachschau: ein merkwürdiger Begriff, denn er ist nicht nur sperrig, er signalisiert vor allen Dingen, dass man seinem Mitmenschen auf die Finger schaut. Man ist der Staat und der Mitmensch ist ein in der Regel kleiner Unternehmer, der sich täglich abmüht eine gute Dienstleistung zu erbringen, weil seine Existenz sonst gefährdet ist. Mindestens jeder dritte Gastronom steht morgens mit Existenzsorgen auf.

In der Gastronomie in Deutschland werden etwa 60 Mrd EUR Umsatz generiert. Im AHGZ-Newsletter vom 13.2.2018 ist unter der Überschrift:
"Können die Kassen-Nachschauen mehr Steuersünder entlarven?"

zu lesen:

"Laut einer Schätzung eines Ex-Finanzministers werden über Kassen in der deutschen Gastronomie jährlich etwa 6 Mrd. Euro an Steuern hinterzogen."

6 Mrd EUR, eine stolze Zahl und deshalb muss man einer ganzen Branche besonders auf die Finger schauen!? 

Und genau das passiert bereits. Die geschulten Mitarbeiter der Finanzverwaltung nehmen sich das Recht, unangemeldet im Betrieb des/der Unternehmer/in zwecks Kassenprüfung zu erscheinen. Peinlich, wenn dies dann zu einer Zeit passiert, wenn möglichst viele Gäste im Restaurant sind. Was werden die Gäste denken?

Heutzutage muss man besonders kritisch lesen. Zu oft und zuviel wird gemutmaßt, geschätzt, den Eindruck erweckt. 
In diesem Fall "schätzt" ein Ex-Finanzminister", was heißt: er weiß es nicht, treibt aber die Stigmatisierung einer ganzen Branche an. 6 Mrd EUR Steuerhinterziehung bedeuteten rund 10% des gesamten Branchenumsatzes. Eine völlig unglaubwürdige Dimension.

In mehreren Schritten seit 2002 und insbesondere in der Zeit der letzten GroKo sind die Vorschriften für den Einsatz von digitalen Registrierkassen so konkretisiert und verschärft worden, wie wohl in keinem anderen Land der Erde.

Es gilt deshalb, die geltenden gesetzlichen Regelungen, die übrigens für alle Bargeschäfte, also auch im Taxigewerbe gelten, hierzu besonders gut zu lesen und zu beachten:
wir empfehlen hierzu die gute Übersicht, die auf der Website der http://www.kassen-gobd.de/gobd/  zu finden ist.

Aktuelle und grundsätzliche Bedeutung hat das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Lesen Sie dazu die Bekanntmachung des BMF vom 28.12.2016: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/18_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2016-12-28-Kassenmanipulationsschutzgestz/0-Gesetz.html 

(Redaktion gastronomie.de, R.Willing)