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Drucken 07-08-2017 | Getränke-Informationen | Verschiedenes | Recht & Gesetz

Bierkartell: nach 2014 und 2016 geht es jetzt weiter

Brockum, 07.08.2017 - Seit 2001 stehen die Europäischen Brauer unter verstärkter Beobachtung der EU-Wettbewerbshüter. 2007 erwischte es dann Grolsch, Heinecken und Bavaria, die in den Jahren 1996 bis 1999 ihre Preise zu Lasten der Kunden abgesprochen hatten. Besonders geschädigt fühlte sich die Gastronomie im Nachbarland, die seinerzeit eine Klage gegen die Brauer in Erwägung zogen. Die Geldbußen betrugen mehr als 300 Mio EUR. Allerdings musste InBev ihre 84 Mio-Buße nicht zahlen, weil sie mit einer Selbstanzeige das Kartell-Verfahren in Gang gesetzt hatte.

Einige deutsche Brauer hat das nicht abgeschreckt und geraten 2014 verstärkt in das Visier des Bundeskartellamtes. (wir berichteten darüber ( http://gastronomie.de/neues/getraenke-informationen-710/biersparte-radeberger-fuer-oetker-nicht-die-reinste-freude-saftige-kartellstrafe-droht-710.html?h=Kartell  )

Über eine kombiniert horizontale und vertikale Absprache musste das Bundeskartellamt 2016 Bußgelder erlassen. U.a. wieder AB InBev (Becks, Hasseröder etc) hatten mit Handelsunternehmen (EDEKA, Netto, Rewe) Preise für ihre Marken abgestimmt. Nicht nur Bier war betroffen von den Preisabsprachen zwischen Herstellern und Handel, sondern auch andere Sortimente. Insgesamt hat das Bundeskartellamt Bußgelder über rund 240 Mio EUR verhängt. Rewe und wieder InBev kamen wegen frühzeitiger Kooperation ungeschoren davon.

Nach einem Artikel des KSA vom 4.8.2017 informiert auf Anfrage die Generalstaatsanwalt Düsseldorf über das anstehende Kartellverfahren gegen 5 Brauereien, darunter Gaffel und Früh. Ihnen drohen Geldstrafen von etwa je 3 Mio EUR. Radeberger, die 2014 Widerspruch gegen die Geldbuße einlegte, soll demnach mit 160 Mio EUR die höchste Strafe drohen. Das anstehende Verfahren, in dem Preisabsprachen vergangener Jahre behandelt werden, werde wegen der Beweislast auf jeden Fall eröffnet, so die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf.
(Willing, Red. gastronomie.de)