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Drucken 19-06-2026 | Kooperationen und Verbände | Politik & Zukunft | System-Gastronomie

Flexibilität versprochen, Bürokratie geliefert: Arbeitszeitreform verfehlt ihr Ziel

Statement von BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert zum Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Der aktuell bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Systemgastronomie zurück und verfehlt die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformziele.

Der Entwurf liefert keine tragfähige Grundlage für ein modernes Arbeitszeitrecht und trägt nicht zu dem dringend erforderlichen Abbau bürokratischer Belastungen in den Betrieben bei. Statt den Unternehmen mehr Flexibilität zu ermöglichen, werden neue Hürden geschaffen.

Besonders kritisch ist, dass die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit entgegen den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags von tariflichen Regelungen abhängig gemacht werden soll. Die Systemgastronomie müsste sich diese dringend notwendige Flexibilität im Rahmen von Verhandlungen sichern.

Auch die vorgesehene Verpflichtung zu einer elektronischen und taggleichen Arbeitszeiterfassung steht im Widerspruch zum angekündigten Bürokratieabbau. In der Systemgastronomie wird die Arbeitszeit bereits für die weit überwiegende Zahl der Beschäftigten erfasst. Die Entscheidung darüber, in welcher Form diese Erfassung erfolgt, muss weiterhin den Unternehmen überlassen bleiben und sich an den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten orientieren.

Ein mutiger und zukunftsorientierter Schritt wäre die Einführung einer generellen wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern um mehr Flexibilität bei deren Verteilung. Dies würde den Beschäftigten mehr Spielraum bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eröffnen und gleichzeitig den Betrieben die notwendige Flexibilität für eine moderne Arbeitsorganisation ermöglichen.

Der BdS appelliert daher an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren grundlegend nachzubessern und die im Koalitionsvertrag zugesagten Reformen konsequent umzusetzen.

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Über den Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS):   

Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die umfassende Branchenvertretung der Systemgastronomie Deutschlands. Der BdS vereint die relevanten Player der Systemgastronomie, zu denen unter anderem die Marken Allresto, Burger King, KFC, L´Osteria, McDonald's, NORDSEE und Starbucks aber auch Konzepte wie beispielsweise Brammibal's Donuts, Giovanni L, PURiNO oder THE ASH zählen. Die BdS-Mitgliedsmarken beschäftigen rund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus über 160 Nationen sowie über 2000 Menschen in Ausbildung in nahezu 3000 Standorten. Jeder dritte Euro, der in der Gastronomie in Deutschland ausgegeben wird, wird in den Restaurants der Systemgastronomie ausgegeben. Der BdS bekennt sich zur 100-prozentigen Tarifbindung seiner Mitgliedsrestaurants und versteht sich als Wertegemeinschaft mit großem Integrationswillen und großer Integrationskraft. Die Werte sind in der Charta der Systemgastronomie verankert.

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Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS) Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer Quelle: BdS/Bernhard Haselbeck
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