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Drucken 19-06-2026 | Kooperationen und Verbände

Reform am Bedarf vorbei: DEHOGA Bayern fordert Neufassung des Arbeitszeitgesetzes

DEHOGA Bayern-Presseerklärung | 18. Juni 2026

Inselkammer: „Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Sie darf aber nicht zur Eintrittskarte für eine zeitgemäße gesetzliche Regelung werden." / Geppert: „Was als Flexibilität für alle versprochen wurde, wird zum Privileg für wenige."

(München) Dass das Arbeitszeitgesetz aus der Zeit gefallen ist, bestreitet kaum jemand – quer durch Wirtschaft, Politik und Kommentarspalten. Umso schwerer wiegt, dass der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die versprochene Modernisierung an die Tarifbindung knüpft, statt sie allen Betrieben zu eröffnen. Längere, flexibel verteilte Arbeitstage soll es künftig nur dort geben, wo ein Tarifvertrag das ausdrücklich erlaubt. Für die große Mehrheit der Hotels und Gaststätten in Bayern, die nicht tarifgebunden sind, ändert sich damit nichts. Der DEHOGA Bayern fordert, den Entwurf zurückzuziehen und neu zu fassen.

Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern: „Der Koalitionsvertrag hat allen Betrieben mehr Flexibilität versprochen. Jetzt soll sie nur denen offenstehen, die einen Tarifvertrag haben. So wird aus einem Recht für alle ein Privileg für wenige – gerade die kleinen Wirtshäuser und Familienhotels gehen leer aus. Das ist keine Flexibilisierung, das ist ein Zwangsbeitritt in den gewerkschaftlichen Tarifvertrag durch die Hintertür."

DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer betont: „Flexibilität ist dabei kein einseitiger Arbeitgeberwunsch", betont Geppert. „Auch die Beschäftigten erwarten heute mehr Selbstbestimmung und Arbeitszeitmodelle, die zu ihrer Lebensrealität passen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit ermöglichen. Wer solche zeitgemäßen Lösungen nur tarifgebundenen Betrieben eröffnet, schließt auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon aus."

„Dazu kommt die geplante Pflicht, jede Arbeitsminute elektronisch zu erfassen", so Geppert. „Das macht die bewährte Vertrauensarbeitszeit praktisch unmöglich und trifft vor allem die kleinen Betriebe mit neuem Aufwand. Niemand stellt den Schutz der Beschäftigten infrage – aber wir brauchen ein Arbeitszeitrecht, das diesen Schutz mit der betrieblichen Realität verbindet, statt am Alltag unserer Betriebe vorbeizugehen."

„Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Sie darf aber nicht zur Eintrittskarte für eine zeitgemäße gesetzliche Regelung werden," so Angela Inselkammer. „Gerade vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels sowie der wirtschaftlich angespannten Lage wäre es vollkommen kontraproduktiv, neue Bürokratie aufzubauen und bestehende Handlungsspielräume weiter einzuengen."

Der DEHOGA Bayern fordert: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit muss unmittelbar im Gesetz für alle Betriebe gelten – nicht nur über Tarifverträge. Die Vertrauensarbeitszeit muss erhalten bleiben. Der jetzige Entwurf gehört zurückgezogen und grundlegend überarbeitet.
- Ende der Pressemitteilung -

Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.

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