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Drucken 03-06-2025 | Lieferdienste

Wettbewerbswidrige Absprachen der Lieferdienste Delivery Hero und GLOVO

Kerken, den 3.6.25

Wie die ARD-Tagesschau am 2.6.berichtet verhängt die EU-Kommission Strafen in Höhe von 329 Mio Euro

Die wettbewerbswidrigen Absprachen liefen über die Schiene einer anscheinend unverdächtigen gegenseitigen Minderheitsbeteiligung. Hier glaubten die Unternehmen den Informationsaustausch über ein Informationsbedürfnis als Investoren argumentieren zu können.

Tatsächlich wurden sensible Informationen ausgetauscht, die geeignet waren den Wettbewerb einzuschränken, wie u.a.

- kein Fahrpersonal untereinander abzuwerben.

- gebietliche Interessen untereinander abzugrenzen

- Kalkulationen offenzulegen

etc

Die EU-Kommission weist darauf hin, dass die wettbewerbswidrige Nutzung einer Minderheitsbeteiligung zwischen Konkurrenten sanktioniert wird, wenn die Beteiligung zu einem Informationsfluss führt, um den Wettbewerb einzuschränken.

"Natürlich ist es nicht illegal, eine Beteiligung an einem Wettbewerber zu halten. Aber es kann problematisch sein, wenn diese Beteiligung genutzt wird, um Insiderinformationen zu erlangen und Entscheidungen in einer Weise zu beeinflussen, die dem Wettbewerb schaden kann", sagte die für Wettbewerb zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Teresa Ribera.

Redaktion gastronomie.de