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Drucken 19-06-2016 | Recht & Gesetz | Digitalisierung

Free WiFi ?

Der Bundesrat hat am 17.6. der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zugestimmt. Mit diesem Gesetz sollte klar gestellt werden, dass Betreiber von Hotspots, wie z.B. Cafes und Restaurants für die mißbräuchliche Nutzung durch Gäste nicht haften. Die Furcht vor Abmahnungen hatte viele Betreiber von gastronomischen Betrieben davon abgehalten, den Gästen offenen Zugang zum Internet über den eigenen Router zu gewähren. 

Zwei Dinge sind aus heutiger Sicht zu beachten.

Zum Einen geht es um die Klarheit bzw. Eindeutigkeit des Gesetzes. Kritiker der Gesetzesänderung weisen darauf hin, dass die Störerhaftung im Wortlaut nicht klar genug ausgeschlossen sei und endgültige Klarheit und damit Sicherheit für den Gastronom als HotSpot-Betreiber erst nach einer Entscheidung des EuGH gegeben sei, der noch in diesem Jahr über die mißbräuchliche Nutzung eines öffentlichen WLAN durch einen Musikpiraten zu entscheiden hat. Hotspot-Betreiber sollten sich also bis dahin von einer zu intensiven Nutzung, wie z.B. Musik-Streaming, ihres WLAN durch Gäste schützen. 

Zum Anderen ist aus Sicht eines Gastgebers zu überlegen, ob er aus seiner ganz individuellen unternehmerischen Beurteilung überhaupt uneingeschränkten WLAN-Zugang für seine Gäste anbieten will. Das wird ein Cafehaus-Betreiber anders sehen wollen, als ein Sternerestaurant. Andere Gastgeber wiederum werden ihren Hotspot nicht in allen Räumen zur Verfügung stellen, etwa nur dort, wo sich Gäste durch die Beschäftigung anderer Gäste mit ihren Smartphones nicht gestört fühlen. Über optische Hinweise kann man das beispielsweise steuern. 

Eines ist gewiss, das geänderte Gesetz entbindet nicht von der Verantwortung als Hotspot-Betreiber zur Unterbindung offensichtlich gesetzeswidriger Nutzung. So kann man davon ausgehen, dass die Kommunikation bandenmäßiger Kriminalität künftig verstärkt über solche Hotspots stattfinden wird. Ausspähung von Bankdaten, Verbreitung von Viren u.a. sind weitere Risiken, die sich auf frei zugängliche Hotspots konzentrieren werden. Von daher ist anzuraten, sich als Hotspot-Betreiber hinreichend kundig zu machen, wie man sich und seine Gäste durch entsprechende Routertechnik, Verschlüsselungsverfahren etc schützt.    
(Redaktion gastronomie.de, Dipl.-Betrw. Rainer Willing)