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Drucken 22-02-2019 | Recht & Gesetz

Grundsätzlicher Mangel: VW-Schummelsoftware

Ganz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat heute, 22.02.2019, der BGH die Feststellung getroffen, "dass ein Neuwagen mit Abschalteinrichtung mangelhaft sei und der Käufer daher Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz habe." 
Wie Reuters weiter mitteilt, haben sich Kläger und VW daraufhin  auf einen Vergleich geeinigt, sodass es kein BGH-Urteil geben wird. Die klare Mangel-Feststellung des BGH dürfte für Klagen weiterer VW-geschädigter Kunden allerdings richtungsweisend sein. (Red. gastronomie.de)