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Drucken 04-07-2019 | Recht & Gesetz | Digitalisierung | Food | Ernährung und Gesundheit

Online-Lebensmittel-Verkäufer sollen strenger in die Pflicht genommen werden.

Das BMEL plant eine Ausweitung der Herstellerpflichten auf den Handel. Die Bundesernährungsministerin Julia Klöckner will, dass über Online-Plattformen keine gesundheitsgefährdende Produkte bei Verbrauchern landen.
Laut dpa vom 4.7. soll die Ministerin diese Aussagen gegenüber der "Wirtschaftswoche" gemacht haben. 

Dieses Vorhaben mag sich fürsorglich anhören, ist aber bei näherer Betrachtung nicht nur überflüssig, sondern auch kontraproduktiv. Es erweckt nämlich den falschen Eindruck, dass es im Internet andere Regeln gäbe, als "Offline". Das ist nicht der Fall und die Politik sollte hier auch nicht den Anschein erwecken, als gäbe es juristisch eine "Online- und eine Offline-Welt".
Wenn Regelungsbedarf festgestellt wird, dann muss er grundsätzlich gelten und nicht differenziert nach Online- und Offline-Verkäufen.

Denn grundsätzlich gilt bereits, dass jeder Inverkehrbringer dafür sorgen muss, dass seine Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Und das sollte auch in der "Online-Welt" so sein. (Kommentar von R.Willing)