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Drucken 20-01-2021 | Recht & Gesetz | Verschiedenes | Getränke-Informationen

Achtung! Novellierung des Verpackungsgesetzes

"Restaurants, Bistros und Cafés müssen in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten."  Eine kurz und knapp formulierte Aussage auf der Homepage des BMU.
Was hier so schnell und schlank formuliert wird hat es in sich, wenn man sich das in der Praxis vorstellt.

Mehrweg heißt auch immer Pfandkreislauf, Reinigung und Transport. Da sprechen wir nicht nur über Kosten, sondern auch über Hygiene und entsprechende gesetzliche Vorschriften.

Gesetze und ihre Folgen gedanklich nachzuvollziehen gehört offenbar nicht zu den Eigenschaften von Volksvertretern. Darum sollen sich andere kümmern. Es reicht, wenn die gute Absicht erkennbar ist. So handelte auch einst Trittin als Minister im BMU, als er das Einwegpfand durchsetzte und damit den EW-Getränkeverkauf über die Discounter salonfähig machte. Von da ab ging es abwärts mit alkoholfreien Getränken in der Mehrwegkiste.