BGH-Urteil zur Betriebsschließungsversicherung bei Lockdown
Kerken, den 27. Januar 2022
Der BGH (Az. IV ZR 144/21 vom 26.01.2022) verneint die Leistungspflicht des Versicherers, wenn im Versicherungsvertrag eine Virus-Pandemie nicht aufgeführt ist. In Konsequenz dessen empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft seinen Mitgliedern, in Neuverträgen Pandemien ausdrücklich auszuschließen.