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Drucken 20-09-2022 | Recht & Gesetz

Elektronische Stechuhr im ERP-System: Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Arbeitszeiterfassung

Ab sofort müssen Unternehmen für eine lückenlose Erfassung der Arbeitszeit sorgen

Stuttgart, 20. September 2022 – Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen – und das ab sofort. Darüber hinaus können Betriebsräte in Unternehmen zukünftig auf eine elektronische Personalzeiterfassung (PZE) pochen. „Die Stechuhr kommt zurück, ist aber gleichzeitig komplett überholt. Unternehmen sind gut beraten, die Personalzeiterfassung zu einem integralen Bestandteil der IT-Infrastruktur zu machen, anstatt neue Insellösungen zu schaffen. Optimal ist daher die elektronische Stechuhr im ERP-System", sagt Christian Biebl, Geschäftsführer von Planat. Das süddeutsche Softwareunternehmen bietet mit FEPA eine der umfassendsten ERP-Plattformen für produzierende Betriebe und hat den Bereich elektronische Zeiterfassung auch über die smarten FEPA App-Lösungen PZE und AZE integriert. Das ermöglicht den Unternehmen nicht nur die Erfassung der Arbeitszeiten, sondern auch die Auswertung verschiedener Projektparameter, um zukünftige Kalkulationen präziser zu machen. Dank der App-Nutzung für iOS- und Android-Geräte kann diese Form der Zeiterfassung nicht nur im Unternehmen, sondern auch mobil bei Arbeitseinsätzen oder im Homeoffice genutzt werden.

Übergangszeit: Keine
Das Bundesarbeitsgericht hat zudem entschieden, dass die vom EuGH vorgegebene Pflicht aller Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, bereits jetzt für alle deutschen Unternehmen gilt. „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung", sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner in der Verhandlung.
Aus der europarechtskonformen Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes ergebe sich, dass keine Übergangszeit angesetzt werden könne. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz beispielsweise bei Nichtbeachtung des Urteils können nach § 25 mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden. Entstehen dem Arbeitnehmer möglicherweise Gesundheitsgefahren, können auch strafrechtliche Maßnahmen angesetzt werden.

Mehr Transparenz
Die Integration der Personal- und Arbeitszeiterfassung in eine ERP-Umgebung erleichtert die Erfassung von Aufwänden und macht zudem alle Daten in einem System nutzbar. Mit dem FEPA Web App-Service können die Daten der Zeiterfassung aus der FEPA-Umgebung im Netzwerk gesichert und über das Internet ausgetauscht werden. Die Verbindung erfolgt verschlüsselt und ist sicher.
Neben der PZE werden auch über die AZE bestimmte Parameter erfasst, die für zukünftige Projekte und generelle Kalkulationen wertvoll sind, darunter maschinenbezogene Daten sowie Informationen über Fertigungsaufträge, wie z. B. Arbeitsvorratslisten. „Unternehmen wird dringend geraten, die Arbeitszeiterfassung schnellstens auf den Weg zu bringen. Die Integration der PZE und AZE in das ERP-System, wie wir es bieten, hat zahlreiche Vorteile in der gesamten Betriebsdatenerfassung und sorgt für mehr Transparenz entlang der gesamten Arbeitsprozesskette", sagt Christian Biebl von Planat.

Die Planat GmbH (www.planat.de) bietet mit der skalierbaren ERP-Standardsoftware FEPA einen flexiblen IT-Service „Made in Germany" für den produzierenden Mittelstand. In der Basisversion verantwortet die Software Vertrieb, Beschaffung, Logistik, Produktionsplanung und -steuerung mit Betriebsdatenerfassung und betriebswirtschaftliche Anwendungen. On top können bedarfsgerecht branchenspezifische Softwareinhalte integriert und diverse Add-ons, wie z. B. ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder Customer-Relationship-Management (CRM), eingesetzt werden. Das innovative, modulare Softwarekonzept ergänzt Planat seit 1981 durch branchenspezifische Beratung sowie durch verlässlichen Support.

Weitere Informationen: PLANAT GmbH,
Schönbergstr. 45-47, 73760 Ostfildern (bei Stuttgart), Deutschland,
Tel.: +49 711 16756 0, E-Mail: software@planat.de,
Web: www.planat.de

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