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Drucken 24-09-2023 | Recht & Gesetz

Darf man Gäste mit auf sein Hotelzimmer nehmen?

Rechtlich geklärt von Lena-Marie Lübker bei TravelTalk

September 2023
Hotelgästen, die Besucher mit auf ihr Hotelzimmer nehmen wollen, wird empfohlen diese vorab an der Rezeption anzumelden.
Ob Familie, Freunde oder Meeting-Partner: Es kommt vor, dass Urlauber Gäste auf ihrem Hotelzimmer empfangen möchten. Doch ist die Mitnahme von Besuchern überhaupt erlaubt? fvw|TravelTalk klärt auf, welche Rechte Hotelgäste haben.

Der Urlaub ist und bleibt die schönste Zeit im Jahr. Ob man wandern geht im Aktivurlaub oder einfach nur die Seele baumeln lässt am Pool, eins haben alle Arten von Urlaub gemeinsam: Die Freiheit, selbst zu entscheiden, womit man seine Zeit verbringen möchte. Solange Reisende allerdings nicht in einem Ferienhaus nächtigen, sondern in einem Hotel unterkommen, hat die Selbstbestimmung ihre Grenzen. Das kann beispielsweise die Mitnahme von Essen vom Frühstücksbuffet oder aber auch das Reservieren einer Liege am Pool mit dem Handtuch betreffen. Doch wie sieht es eigentlich mit Besuch im Hotelzimmer aus? Ob eine Privatparty am Abend oder ein Meeting auf der Dienstreise, ist es erlaubt, Gäste in seinem Zimmer zu empfangen?
Darf ich tagsüber Gäste im Hotelzimmer empfangen?
Die Entscheidung, ob Hotelgäste ihre eigenen Besucher mit aufs Zimmer nehmen dürfen, obliegt allein dem jeweiligen Hotel, denn dieses besitzt das sogenannte Hausrecht. Es lässt sich allerdings festhalten, dass Hotels in den meisten Fällen Kulanz walten lassen, wenn es sich lediglich um einen kurzen Tagesbesuch handelt. Daher ist es empfehlenswert, seine Besucher vorab an der Rezeption anzukündigen. Das gilt übrigens genauso für Besucher in der Außenanlage von Hotels, wie beispielsweise dem Poolbereich oder Sportplätzen. Gegebenenfalls müssen die Besucher in diesen Fällen für ihren Aufenthalt im Hotel ein Entgelt entrichten. Das gilt besonders, wenn das Hotel All-inclusive anbietet. Dann erheben Hotels für Besucher in der Regel Tagespauschalen.

Dürfen Gäste in meinem Hotelzimmer übernachten?
Unterschieden werden muss zudem zwischen Gästen, die tagsüber kommen und nächtlichem Besuch. Bei zweiterem ist die Antwort eindeutig: Es ist verboten, wenn die Besucher über Nacht bleiben und gemeinsam mit dem gebuchten Gast im Hotelzimmer übernachten, ohne sich vorher anzumelden. Der Grund ist rechtlicher Natur: Mitreisende Gäste in Deutschland müssen laut Bundesmeldegesetz (BMG) angemeldet werden.
Sollte die Anmeldung vorab nicht erfolgen, kann die Nacht im Hotelzimmer dem Gast bei der Abreise in Rechnung gestellt werden. Nicht selten ist auch ein zusätzlicher Aufschlag auf den Grundpreis möglich, der meist um die 50 Prozent beträgt.

(Quelle: https://www.fvw.de/touristik/hotellerie/rechtlich-geklaert-darf-man-gaeste-mit-auf-sein-hotelzimmer-nehmen-237115 )