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Drucken 07-04-2024 | Recht & Gesetz

Kiffen im Biergarten in NRW nicht überall erlaubt

Der Gastronom kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen

Einen zielführenden Beitrag zum Thema liefert der Soester Anzeiger aus NRW:

"Die Temperaturen steigen, die Biergärten füllen sich. Aber darf mein Tischnachbar dort direkt neben mir kiffen? Das hat er nicht zu entscheiden.

Hamm - Für das erste April-Wochenende verspricht das Wetter in Nordrhein-Westfalen frühsommerliche Temperaturen. Viele Menschen zieht es deshalb nach draußen an die frische Luft. Auch die heimische Außengastronomie und Biergärten werden eingeweiht – und damit nach der Cannabis-Legalisierung das Kiffen direkt am Nachbartisch?

„Grundsätzlich ist das Kiffen draußen erlaubt", erklärt Thorsten Hellwig, Pressesprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) NRW, auf Nachfrage von wa.de. Seine Antwort ist allerdings mit einem großen Aber verbunden.

Kiffen in Biergärten: Der Gastronom kann Gebrauch von seinem Hausrecht machen

Ob das Kiffen nämlich in der Außengastronomie oder im Biergarten erlaubt ist, kann der jeweilige Gastronom entscheiden und damit von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Ausnahmen gibt es dabei für den Wirt allerdings auch noch zu beachten, wie Hellwig hinweist: „Anders sieht es dagegen aus, wenn der Außenbereich in Sichtweite zu einer Schule oder einem Spielplatz beispielsweise liegt oder in einer Fußgängerzone in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr. Als Entfernung werden bis zu 100 Meter angenommen. Verboten ist das Kiffen darüber hinaus, wenn sich Personen bis 18 Jahre in unmittelbarer Gegenwart befinden."

Wie der Begriff in „unmittelbarer Gegenwart" genau zu deuten sei, müsse noch geklärt werden. Trotzdem: Selbst wenn der Gastronom seine Zusage zum Rauchen von Cannabis gibt, müssen weitere Punkte beachtet werden. Hilfreich ist möglicherweise die Bubatzkarte, die Verbotszonen klar aufzeigt. Einfacher gestaltet sich die Lage in den Innenräumen der NRW-Gastronomie. Dort herrscht absolutes Rauchverbot, weshalb natürlich auch das Kiffen nicht gestattet ist.

Gastronomie ist tendenziell gegen das Kiffen in Biergärten
Tendenziell scheinen sich die Gastronomie-Betreiber eher gegen das Kiffen vor ihren Türen auszusprechen. Insgesamt ist die Legalisierung von Cannabis ein viel diskutiertes Thema. Aus den Niederlanden etwa ist es weiterhin verboten, Cannabis über die Grenze nach Deutschland einzuführen. Auch Fahranfänger im Straßenverkehr müssen eine Null-Toleranz akzeptieren."

(Soester Anzeiger vom 7.4.24)