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Drucken 16-11-2023 | Theken-Themen

Bundesverfassungsgericht weist den Bundeshaushalt 2024 wegen unzulässiger Finanzierungsmethoden zurück

Das Bundesverfassungsgericht weist den Bundeshaushalt 2024, der kurz vor der Verabschiedung im Bundestag steht, zurück.

60 Mrd EUR nicht verbrauchter Finanzmittel zur Bewältigung der Corona-Krise dürfen nicht wie geplant umgeschichtet werden. Mit dieser Umwidmung sollten eigentlich Finanzmittel zur Bewältigung der Klimakrise zur Verfügung stehen. Diese Finanzierungspraxis betrifft jedoch nicht den Haushalt 2024 allein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zielt generell auf Praktiken ab, die Klarheit und Wahrheit der Finanzierung der Staatsausgaben mittels verdeckter "Schatten-Haushalte" verschleiern. 

Im Interesse von Bürger und Bürgerin bleibt zu hoffen, dass die Regierung auf der Suche nach fehlenden Milliarden endlich auch die eigene Ausgabenseite in den Blick nimmt. In den Ausgaben des Staates, der öffentlichen Verwaltungen und in nicht genutzten Synergien liegen viele Milliarden mehr als die jetzt gesuchten 60 Mrd.

Redaktion gastronomie.de, Rainer Willing