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Drucken 03-01-2024 | Tipps & Tricks

Welche Vorteile ein Pfandkredit bietet

Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP)

Eine aktuelle Analyse zeigt den Trend zu einer steigenden Verschuldung in Deutschland – Pfandkredit kann für einige Verbraucher eine kurzfristige Lösung sein, um wichtige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen – Keine Bonitätsprüfung erforderlich

Stuttgart, 3. Januar 2024 – Die Zahlen sind bedenklich: 8,4 Prozent der Erwachsenen hierzulande gelten als verschuldet. Laut dem aktuellen Schuldneratlas Deutschland der Wirtschaftsauskunftei Creditreform können diese rund 5,65 Millionen Frauen und Männer kaum noch ihren täglichen Minimalbedarf finanzieren, geschweige denn ihre Schulden dauerhaft aus Einnahmen oder Rücklagen tilgen.

Gründe für die weiter sehr angespannte finanzielle Situation vieler Bundesbürger sind die anhaltend hohe Inflation sowie die hohen Zinsen, die das Leben der Verbraucher verteuern. So sind insbesondere die Kosten für Wohnen, Heizen und Nahrungsmittel seit 2022 deutlich gestiegen. Hinzu komme, so ein Ergebnis der Creditreform-Analyse, die wachsende Konsumlust, was zu einer zusätzlichen finanziellen Überforderung führe.

Steigende Verschuldungs-Zahlen sind zu erwarten

Weitere Ursachen seien Arbeitslosigkeit, Krankheitsfälle sowie unwirtschaftliche Haushaltsführungen. Vermögen und Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Energiekosten oder fällige Versicherungsbeiträge geraten dann in ein gefährliches Ungleichgewicht. Da die Folgen einer sich permanent erhöhenden Verschuldung, Stichwort Privatinsolvenz, erst zeitverzögert auftreten, rechnen die Experten mit steigenden Fallzahlen in den kommenden Monaten.

„Die Verschuldung von Verbrauchern ist oftmals eng an die konjunkturelle Entwicklung geknüpft", sagt Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). Nicht alle Frauen und Männer sind seiner Einschätzung nach für ihre finanzielle Misere tatsächlich selbst verantwortlich.

Doch klar ist: Betroffene benötigen oftmals schnelle und unbürokratische Hilfe. Und hier kann in vielen Fällen der Pfandkredit eine Alternative sein

Ausweg bei kurzfristigem Liquiditätsengpass

Als eine Sofortmaßnahme kann der Gang zum Pfandleihhaus hilfreich sein. Der Pfandkredit bietet bei einem Liquiditätsengpass einen Ausweg – unbürokratisch, schnell und - was die reine Verzinsung betrifft - im Vergleich zu einem Dispo- oder Überziehungskredit zum Teil sogar zinsgünstiger. „Menschen aus allen sozialen Schichten kommen hier auf unkomplizierte Art und Weise rasch an das dringend benötigte Geld", erläutert Schedl. Denn der Pfandkredit weist eine Besonderheit auf. „Anders als bei sonstigen Krediten haftet für den Kredit ausschliesslich das Pfand und nicht der Kunde persönlich, erläutert der ZdP-Geschäftsführer. Das heißt, dass weder eine Überprüfung der persönlichen Bonität erforderlich ist und der Kunde bei einer nicht erfolgten Rückzahlung des Kredits weder in eine persönliche Schuldenfalle gerät, noch gibt es einen Schufa-Eintrag, der sich negativ auf die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers auswirken könnte. Und das bedeutet letztlich auch, dass der Pfandkredit grundsätzlich für jeden, unabhängig von seiner persönlichen und finanziellen Situation, zugänglich ist.

Das Spektrum der von den Pfandhäusern ausgegebenen Darlehen reicht dabei von wenigen Euro bis hin zu fünfstelligen Beträgen. Entscheidend für die Höhe des Pfandkredits ist ausschließlich der als Sicherheit dienende Gegenstand. Allein dessen Beleihungswert ist für die Höhe des Darlehens ausschlaggebend – und nicht die persönliche Bonität des Kunden.

Klar geregelte Struktur

Und was viele nicht wissen. Zinshöhe, Mindestlaufzeit des Pfandkreditvertrages und - für Darlehen bis einschließlich 300 € - auch die neben den Zinsen anfallenden Gebühren, sind in der Pfandleiherverordnung gesetzlich geregelt. Jeder Pfandleiher in Deutschland ist daran gebunden. Für die Auslösung seines Pfandes hat der Kreditnehmer den Betrag des Pfandkredits zuzüglich der Zinsen und Gebühren zu bezahlen. Auch die Mindestlaufzeit des Pfandkredits ist in der Pfandleiherverordnung gesetzlich geregelt und muß mindestens drei Monaten zuzüglich eines sogenannten Karenzmonats, somit insgesamt mindestens vier Monate betragen. Während dieser Zeit wird der beliehene Gegenstand aufbewahrt und kann jederzeit - damit auch vor der vertraglich vereinbarten Fälligkeit - gegen Bezahlung des Darlehens sowie der aufgelaufenen Zinsen und Gebühren wieder ausgelöst werden und zwar ohne eine zusätzlich zu bezahlende Vorfälligkeitsentschädigung.

Kann oder will der Verbraucher das Pfand nicht auslösen, muss der Gegenstand innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Fälligkeit in die Versteigerung gehen – sofern der Pfandvertrag nicht zuvor verlängert wird. Eine persönliche Inanspruchnahme hat der Kunde nicht zu befürchten, selbst wenn in der Versteigerung kein Erlös erzielt wird, der die Ansprüche des Pfandleihers deckt. „Das Risiko bei Nichtzahlung ist für den Kunden also kalkulierbar", sagt Schedl und ergänzt: „Aufgrund des Ausschlusses der persönlichen Haftung kann der Pfandkredit für viele eine Alternative sein, einen aufgetretenen Liquiditätsengpass schnell und unbürokratisch zu überbrücken und damit auch Schlimmeres zu verhindern.

Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der Website des ZdP unter www.pfandkredit.org.

Das ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes:

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

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