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Drucken 22-11-2019 | Verschiedenes

Bundesfinanzhof-Urteil zu Umsatzsteuersätzen bei gemeinnützigen Einrichtungen

DEHOGA Bayern fordert reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen, unabhängig davon, wie zubereitet, wo gekauft und wie gegessen

(München) „Betreibt ein gemeinnütziger Verein neben einer Werkstatt für behinderte Menschen ein der Öffentlichkeit zugängliches Bistro, in dem auch Menschen mit Behinderung arbeiten, unterliegen die Gastronomieumsätze des Bistros nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz", so ein gestern veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs. In der Folge werden viele gemeinnützige Einrichtungen entgegen derzeit allgemein geübter Praxis prüfen müssen, ob sie für die Umsätze ihrer Zweckbetriebe weiterhin den ermäßigten Steuersatz anwenden können. Bislang wurde der durch den reduzierten Umsatzsteuersatz ermöglichte niedrigere Verkaufspreis als Nachteilsausgleich für das soziale Engagement der Betriebe.

„Für uns ist das ein Beweis dafür, dass unterschiedliche Umsatzsteuersätze relevant für den Wettbewerb sind", so Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern: „Aus diesem Grund fordern wir einen einheitlichen Steuersatz von sieben Prozent auf Speisen, unabhängig davon, wie zubereitet, wo gekauft und wie gegessen."

Parallel dazu hatte der DEHOGA Bayern erst Anfang Oktober vor dem Hintergrund der Gesundheit, des Umweltschutzes, der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung von Restaurants und Gasthäuser in Deutschland unter http://openpetition.de/!PorzellanStattPlastik eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gestartet, dessen Ziel es ebenfalls ist, den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen einzuführen. „Von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Essen profitiert jeder Mensch mehrmals täglich", so Geppert, „aus diesem Grund kann ich nur darum bitten, dass sich möglichst jeder an dieser Petition beteiligt."

Weitere Informationen zur Petition unter openpetition.de/!PorzellanStattPlastik

- Ende der Pressemitteilung -

Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.

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