Schnipsel-Jagd gleicht zunehmend einer Hexenjagd
Eine anonyme Anzeige reicht nicht nur aus, staatsanwaltliche Ermittlungen in Gang zu setzen. Stehenden Fusses erfolgt die öffentliche Vorverurteilung durch die Presse.
So geschehen heute morgen in der AHGZ:
"BETRUGSVORWURF - Ermittlungen gegen das Brenners Park-Hotel & Spa"
Ausgerechnet die Allgemeine Hotel- und Gaststättenzeitung schreckt nicht davor zurück die Gelegenheit zur reisserischen Überschrift zu nutzen, um Abos zu akquirieren. Hier reicht ein Verdacht, um eine Ikone der Deutschen Hotellerie in Mißkredit zu bringen.
Um was es dabei geht, scheint zweitrangig zu sein, denn bereits ein fehlerhafter Antrag auf Kurzarbeitergeld kann im Zweifel schon zu einem Betrugsvorwurf führen.
In diesem Fall stehen Faktenlage und in Kauf genommener Kollateralschaden zu Lasten des Hotels in einem eher mittelalterlichen Verhältnis, meint
Rainer Willing, Redaktion gastronomie.de