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Drucken 07-07-2023 | Kooperationen und Verbände | Recht & Gesetz

Haushaltsberatungen der Bundesregierung: Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen muss kommen

Inselkammer: „In Zeiten, in denen alles massiv teurer wird und sich die Bürger immer weniger leisten können, jetzt auch noch die Mehrwertsteuer auf Speisen von 7 auf 19 Prozent anzuheben, wäre der Sargnagel für viele klein- und mittelständige Gastronomiebetriebe" / Geppert: „Aktuelle Umfrage zeigt, welche Auswirkungen eine Steuererhöhung auf die 35.000 Betriebe mit ihren rund 447.000 Erwerbstätigen allein im bayerischen Gastgewerbe hätte."

(München / Berlin) „Die Entfristung der Mehrwertsteuerreduzierung auf Speisen muss kommen", mit diesen Worten bezieht Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern Stellung hinsichtlich der anstehenden Haushaltsberatungen der Bundesregierung.„Eine Steuererhöhung wäre fatal für die 35.000 gastgewerblichen Betriebe mit ihren rund 447.000 Erwerbstätigen allein im bayerischen Gastgewerbe", ergänzt DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert, „nach zwei Coronajahren wäre es ein starkes Signal des Mutmachens, endlich die langersehnte Entfristung zu verkünden. Bundeskanzler Olaf Scholz und Finanzminister Christian Lindner stehen im Wort, Politik muss verlässlich sein. Wir haben Vollbeschäftigung, der Staat verzeichnet Steuermehreinnahmen, jetzt sind Steuersenkungen statt -mehrauflagen angesagt."

Bei einer aktuellen Umfrage des DEHOGA, an der allein über 2.000 Betriebe aus Bayern teilgenommen haben, gaben 96,1 Prozent der Befragten aus dem Freistaat an, bei einer Mehrwertsteuererhöhung die Preise erhöhen zu müssen. Bei einer Steuererhöhung und weiterhin hohen Kosten für Lebensmittel, Gehälter und Energie würden die Preise nach Angaben der Unternehmen dabei um durchschnittlich 15,6 Prozent steigen. In Folge würde die Nachfrage einbrechen, erneute Umsatzverluste wären die Konsequenz. 83,6 Prozente der Betriebe gehen davon aus, dass die Nachfrage stark (58,0 Prozent) bis sehr stark (25,6 Prozent) sinken würde. 87,8 Prozent der Unternehmer rechnen zudem damit, dass die Gäste stark (57,8 Prozent) bis sehr stark (30,0 Prozent) sparen würden. Damit einhergehend sagen 74,0 Prozent im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung sinkende Nettoumsätze voraus.

Angesichts der aktuellen gewaltigen Herausforderungen stünden bei einer Mehrwertsteuererhöhung auch zahlreiche Arbeitsplätze auf dem Spiel, die Wirtschaftlichkeit der Betriebe würde erneut bedroht. Auf die Frage, ob sie im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung ihren Betrieb aufgeben müssten, antworteten 7,2 Prozent mit ja, weitere 46,3 Prozent, sie wüssten es noch nicht. Nur 46,5 Prozent verneinten diese Frage.

Wie aus der Umfrage weiter hervorgeht, würden 69,3 Prozent ihre Investitionen reduzieren, sollten die 7 Prozent nicht beibehalten werden. „Angesichts der Bedeutung des Gastgewerbes als einer der wichtigsten regionalen Wirtschaftsmotoren will ich mir gar nicht ausmalen, wer noch alles von der Steuererhöhung negativ betroffen wäre", macht Geppert deutlich. Bei einer Mehrwertsteuerhöhung würde es für 80,1 Prozent zudem schwieriger, attraktive Bedingungen für die Mitarbeiter zu schaffen.

Erschwerend für die Betriebe hinzu kommen die Nachwirkungen der Pandemie. An vorderster Stelle nennen die Unternehmer den Mitarbeitermangel (66,6 Prozent), gefolgt von Rückforderungen bei den Soforthilfen (47,2 Prozent), der Tilgung coronabedingter Kredite (40,9 Prozent), einen Investitionsstau (36,7 Prozent) und die Wiederaufstockung der Rücklagen für das Alter (36,3 Prozent).

„In Zeiten, in denen alles massiv teurer wird und sich die Bürger immer weniger leisten können, jetzt auch noch die Mehrwertsteuer auf Speisen von 7 auf 19 Prozent anzuheben, wäre der Sargnagel für viele klein- und mittelständige Gastronomiebetriebe", so Inselkammer, „es muss weiterhin allen möglich sein, sich einen Restaurantbesuch leisten zu können." Dabei fordere die Branche nichts Außergewöhnliches. „Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie ist in der EU die Regel", erläutert Inselkammer. In 23 EU-Staaten werde steuerlich kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen im Gehen, im Stehen und dem Essen im Restaurant. Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in der Gastronomie in Deutschland wieder mit 19 Prozent zu besteuern während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung 7 Prozent erhoben werden, so Inselkammer weiter: „Die steuerliche Gleichbehandlung von Essen, egal wo gekauft, wie zubereitet und wo verzehrt, muss endlich dauerhaft gelten."

- Ende der Pressemitteilung -

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