2G in Bayerischen Einzelhandel gekippt
Wie der Münchener Merkur berichtet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regelung wegen "der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten" gekippt. Die Bayerische Staatkanzlei hat den Beschluss des VGH sofort umgesetzt. (Redaktion gastronomie.de)