Seit 1.7.2014 Warnwestenpflicht
Kurz vor Beginn der Sommerferien ist es am 1. Juli 2014 soweit: Das neue Gesetz zur Warnwestenpflicht tritt deutschlandweit in Kraft.
Alle in der Bundesrepublik zugelassenen PKW, LKW oder Busse müssen ab dem Stichtag mindestens eine zugelassene Warnweste dabei haben - sowohl Privat- als auch Dienstfahrzeuge sind betroffen.
Die Westen müssen unbedingt die Hinweise "Nach DIN EN 471" oder "Nach EN ISO 20471:2013" tragen - anderenfalls sind sie nicht zulässig.
(Auszug aus Pressemeldung: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV)
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